AGB's

Nutzungsbedingungen Hallenbad  

Nutzungsbedingungen Boulderhalle (Erwachsen)

Nutzungsbedingungen Boulderhalle (Kinder 8-15 Jahre)

Allgemeine Geschäftsbedingungen  

1. Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Anlagen und den Kauf von Eintritten und Abonnementen für das Hallenbad und die Boulderhalle des Sport Resort Fiesch. Mit der Nutzung der Anlagen, dem Kauf von Eintritten und Abonnementen akzeptiert der Gast die gültigen Bedingungen. Das Sport Resort behält sich das Recht vor, diese bei Bedarf jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern. 

2. Preise und Ermässigungen Hallenbad

2.1 Für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Fiesch, Lax und Ernnen ist der Eintritt aufgrund der aktuell gültigen Vereinbarung mit den Gemeinden kostenlos.

2.2 Gäste mit einer gültige Gästekarte der der Aletscharena, von Obergomstourismus und Lanschaftapark Binntal erhalten 50% auf den Einzeleintritts-Tarif.

Diese Rabatte werden nur gegen Vorlage entsprechend gültiger Gästekarte oder Einheimischen Ausweis gewährt. Fehlende oder ungültige Ausweise oder Gästekarten werden nicht berücksichtigt. Es wird die nächst höhere Tarifgruppe verrechnet.

Gäste Sport Resort Fiesch: Kostenloser Eintritt.

 

3. Preise und Ermässigungen Boulderhalle

3.1 Gäste mit einer gültigen Gästekarte der Aletscharena und Einzelgäste des Sport Resort Fiesch erhalten das 10er- und Jahresabonnement günstiger. Gästekartebesitzer von Bellwald und Landschaftspark Binntal erhalten 50% auf das 10er- und Jahresabonnement.

Diese Rabatte werden nur gegen Vorlage entsprechend gültiger Gästekarte oder Einheimischen Ausweis gewährt. Fehlende oder ungültige Ausweise oder Gästekarten werden nicht berücksichtigt. Es wird die nächst höhere Tarifgruppe verrechnet.

Gästegruppen Sport Resort Fiesch:

Für Gruppen bis 50 Pax: 2 Std. inklusive bei HP/VP (pro Aufenthalt)
Für Gruppen ab 51 Pax: 4 Std. inklusive bei HP/VP (pro Aufenthalt)
Zusätzliche Nutzung CHF 60.- / pro Stunde (inkl. Schuhe)                          

4. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind sogleich zu bezahlen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

5. Altersbegrenzungen Hallenbad

Kleinkinder unter 6 Jahren bezahlen keinen Eintritt, für diese muss an der Kasse ein Kleinkinder-Eintritt verlangt werden.

Tarif für Kinder                                                     6 bis einschliesslich 15 Jahre
Tarif für Erwachsene und Jugendliche                     ab 16 Jahre

5.1 Altersbegrenzungen Boulderhalle

Eintritt ab 8 Jahren

Tarif für Kinder                                                  ab 8 bis einschliesslich 15 Jahre
Tarif für Erwachsene und Jugendliche                  ab 16 Jahre


6. Abonnemente, Einzeleintritte und Sportcard für Einheimische

6.1 Sportcards Abonnemente

Die Abonnemente (Jahres-/10er-Abo) sind persönlich und nicht übertragbar. Ein Foto der Abonnementsinhaberin bzw. des Abonnementsinhabers kann selbst oder vor Ort elektronisch erfasst werden.

6.2 Sportcard für Einheimische

Die Sportcard ins Hallenbad gewährt den Einheimischen der Gemeinden: Fiesch, Lax und Ernen freien Eintritt ins Hallenbad Fiesch. Diie Sportcard in die Boulderhalle gewährt den Gästen mit der Gästekarte der Aletscharena, Bellwald und vom Landschaftspark Binntal vergünstigter Eintritt in die Boulderhalle. Die Sportcard kann gegen ein Depot von CHF 10.00 an der Rezeption des Sport Resort oder Hallenbads bezogen werden. Die Sportcards dürfen nicht gelocht, laminiert oder anderweitig beschädigt werden. Bei Beschädigung oder Verlust der Karte kann eine Ersatzkarte erstellt werden. Dafür wird ein Unkostenbeitrag von CHF 10.00 verlangt.

6.3 Einzeleintritte

Der Einzeleintritt berechtigt zum einmaligen Eintritt. Beim Verlassen der Anlage verfällt die Gültigkeit.

7. Rückerstattungen/Stornierungen

7.1 Abonnemente

  • Ärztliche Verordnung mit Arztzeugnis, kostenlos
  • Bei begründeten privaten oder beruflichen Abwesenheiten von länger als 3 Monaten kann das Jahresabonnement zu einem Unkostenbeitrag von CHF 30.00 für max. 6 Monate hinterlegt werden. Dies wird im Anschluss um diese Zeit verlängert.

7.2 Einzeleintritte

Einzeleintritte können nicht rückerstattet werden.

6.3 Gutscheine

Gutscheine können nicht rückerstattet bzw. ausbezahlt werden.

7. Reservierung Hallenbad /Boulderhalle

Gästegruppen des Sport Resorts Fiesch und externe Gruppen können das Hallenbad und die Boulderhalle auf Anfrage reservieren.

8. AGB und Weisungen

Der Gast verpflichtet sich, die AGBs einzuhalten und den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Es gilt jeweils die allgemeine Badeordnung /Boulderhalle Regeln.

8. Haftung

Die Nutzung des Hallenbads und der Boulderhalle erfolgt auf eigenes Risiko. Es wird jede Haftung abgelehnt für Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung der Anlagen und Einrichtungen entstehen können. Vorbehalten bleiben gesetzliche Haftungsgründe für Bestand und Betrieb der Anlagen.

  • Gruppen und Klassen stehen jederzeit unter der Verantwortung des Leiters/ der Leiterin
  • Kinder unter 8 Jahren dürfen die Badeanlagen (Boulderhalle unter 15 Jahren) nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson betreten. Diese Person trägt die Verantwortung für das Kind. Für unbeaufsichtigte Kleinkinder wird keine Verantwortung übernommen. 

Bei Verlust des Garderobenschlüssels werden CHF 25.00 in Rechnung gestellt.

Für Wertsachen und Gegenstände in der Anlage übernimmt die Verwaltung keine Haftung.

9. Fundgegenstände

Fundgegenstände werden 1 Jahr aufbewahrt und danach an wohltätige Institutionen abgegeben.

10. Öffnungszeiten

10.1 Öffnungszeiten Hallenbad

Bei Änderungen der Öffnungszeiten besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Bei Ausfall einzelner Anlageteile/Attraktionen (z.B. bei technischen Defekten oder aus Sicherheitsgründen) besteht kein Anspruch auf Minderung des Eintritts- oder Abonnementspreises. 45 Minuten vor Schliessung des Bades, wird kein Eintritt mehr gewährt. Das Wasser ist jeweils 30 Minuten vor Schliessung des Hallenbads zu verlassen.

10.1 Öffnungszeiten Boulderhalle
Bei Änderungen der Öffnungszeiten besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Ebenso besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, wenn bei der Ankunft vor der Halle die Kapazität von 22 Personen überschritten ist und somit voll ist. Die Gäste können sich jederzeit auf der Website über die aktuelle Besucheranzahl informieren. Wartezeiten müssen in Kauf genommen werden. Im Falle des Ausfalls einzelner Anlagenteile oder Attraktionen (z.B. aufgrund technischer Defekte oder aus Sicherheitsgründen) besteht kein Anspruch auf Minderung des Eintritts- oder Abonnementspreises.

11. Betriebseinstellung

Die vorübergehende, definitive Schliessung oder Teilschliessung bleibt vorbehalten. Aus einer Betriebseinstellung (infolge Revision, Unterhalts- oder Bauarbeiten, speziellen Anlässen oder behördlichen Verordnungen) besteht kein Anspruch auf Rückvergütung. Geplante Betriebseinstellungen sind bei der Berechnung der Eintrittspreise berücksichtigt.

12. Zuwiderhandlungen

Grobe oder wiederholte Verstösse gegen die AGBs und Weisungen des Personals können das Aussprechen eines Hausverbotes zur Folge haben. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Wer einen Teil der Anlage ohne gültiges Zutrittsticket betritt, hat zusätzlich zum Eintrittspreis einen Zuschlag (Umtriebsentschädigung) von CHF 80.00 zu bezahlen und wird für den Tag der Zuwiderhandlung von der gesamten Sport Resort Anlage verwiesen. Dies gilt auch, wenn absichtlich der günstigere Tarif bezahlt wird, ohne darauf Anspruch zu haben.

13. Datenschutz

Der Gast ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten für die Überprüfung der Gültigkeit seiner Abonnemente und für die Ausübung anderer Leistungen bei uns abgelegt werden. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Mitteilungen per E-Mail gelten als schriftlich zugestellt.
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und des Sport Resorts ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden AGB bzw. der mit des Sport Resorts abgeschlossenen Verträge führt nicht zur Unwirksamkeit der AGBs oder des gesamten Vertrages.

 

Es gilt Schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Fiesch VS.

Fiesch, Februar 2024